Urteil: Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam
Im Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Volz mit seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit Weisungen zu Schwangerschaftsabbrüchen hat der Arzt im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen Teilerfolg erzielt. Er darf laut dem jüngsten Urteil in seiner Rolle als Kassenarzt wieder Abtreib














