Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für eine Reform der Lebendorganspende
Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 22.10.25 einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Reform der Lebendorganspende beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG














